
NDR: Demonstration unter dem Motto „Drei Länder, ein Sender“.
Klare Position
Klare Position
Mit der Unterzeichnung des NDR-Staatsvertrags vom 20. August 1980 endeten die Auseinandersetzungen um die drohende Zersplitterung des seit 1956 als Drei-Länder-Anstalt für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg bestehenden Norddeutschen Rundfunks (NDR). Die unterschiedlichen Standpunkte von SPD und CDU zu den Aufgaben und der Rolle des Rundfunks in der Gesellschaft hatten die Auseinandersetzungen wesentlich bestimmt. Der neue Vertrag brachte die von den CDU-regierten Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen geforderte intensivere Regionalisierung der Programmangebote. Vor allem aber führte er zur Aufhebung des staatlichen Rundfunkmonopols des NDR und machte den Weg frei für private Anbieter. Bei den Diskussionen um den NDR-Staatsvertrag bezogen die Unternehmer als gesellschaftlich relevante Gruppe klar Position. Die „Landesvereinigung der Niedersächsischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände“ nutzte die Chance, die Interessen der Wirtschaft verstärkt in die Neuorganisation des NDR einzubringen.
Mauerfall
„DDR öffnet Grenze“, lautet die Eilmeldung aus Ostberlin am 9. November 1989 um 19.05 Uhr. Nachts überrennen Tausende den Berliner Grenzübergang an der Bornholmer Straße. Am Brandenburger Tor klettern Menschen auf und über die Mauer. Sie tanzen und singen. Die Mauer – 28 Jahre Symbol von Teilung und Kaltem Krieg – ist gefallen. Die deutsche Wiedervereinigung rückt in greifbare Nähe.
Nach der Kündigung des NDR-Staatsvertrags am 8. Juni 1978 durch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Dr. Gerhard Stoltenberg, der sich ein Jahr später der niedersächsische Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht anschloss, nahm der Vorstand der niedersächsischen Landesvereinigung engen Kontakt mit den übrigen Organisationen der Wirtschaft, besonders aber mit den Arbeitgeberverbänden in Hamburg und Schleswig-Holstein auf, um Interessen der Arbeitgeber durchzusetzen.
Schließlich erreichte die „Landesvereinigung der Niedersächsischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände“ gemeinsam mit der „Vereinigung der Schleswig-Holsteinischen Unternehmensverbände e. V.“ ihr Ziel, sich in dem neuen Staatsvertrag als kompetente Wirtschaftsvertretung in den Aufsichtsratsgremien des NDR – dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat – stärker zu positionieren. Dies war von grundlegender Bedeutung für die Arbeitgeberverbände, da der Rundfunkrat die Aufgabe hat, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger des Sendegebiets des NDR zu vertreten, und seine Zusammensetzung die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens in Norddeutschland widerspiegeln soll. Somit sind in ihm gesellschaftlich relevante Gruppen wie Kultur,
Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen und viele weitere Organisationen vertreten. Die oben genannten Gremien überwachen die Einhaltung des Staatsvertrags und der Programmanforderungen und beraten die Intendanz in Programmangelegenheiten. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung, stellt Wirtschafts- und Entwicklungspläne fest und macht den Vorschlag zur Wahl der Intendantin oder des Intendanten.
Die Landesvereinigung bezog darüber hinaus klar Stellung und begrüßte den Fall des Rundfunkmonopols des NDR, mit dem eine Weichenstellung für die sogenannten „neuen Medien“ verbunden war. Von der Beteiligung privater Anbieter versprachen sie sich eine größere Pluralität der Medien. Bis in die heutige Zeit sind die Unternehmerverbände Niedersachsen im NDR Rundfunkrat vertreten. So gehörte zunächst Hauptgeschäftsführer Gernot Preuß von 1980 bis 2000, dem Gremium an. Sein Nachfolger, der derzeitige Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller wurde 2002 alternierender Vorsitzender des NDR Rundfunkrats. Bis 2012 blieb er mit wechselnden Führungspositionen im Vorstand, seit 2013 ist er Mitglied des NDR Verwaltungsrats.
Der NDR Rundfunkrat vertritt die Interessen der Hörerinnen und Hörer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer, mehr erfahren Sie im Video.